Emulatoren und ROMs: Was in Deutschland legal ist
Emulatoren, ROMs und Game-Boy-Cartridges: Wo Privatkopien enden und welche legalen Alternativen für Retrospiele am PC bleiben
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Emulatoren sind nicht automatisch illegal. Bei ROMs wird es komplizierter. Wer alte Game-Boy- und Konsolenspiele am PC spielen will, sollte Emulator, ROM-Download, eigene Kopie und Cartridge-Reader klar unterscheiden.
Sind Emulatoren legal?
Wer sich mit Emulation beschäftigt, stößt schnell auf zwei Aussagen: “Emulatoren sind illegal” und “Emulatoren sind vollkommen legal”.
Beides ist zu pauschal.
Ein Emulator bildet die Funktionen einer Konsole oder eines anderen Systems in Software nach. Allein dieses Prinzip macht ein Programm noch nicht zu einer Urheberrechtsverletzung.
Einer der wichtigsten Fälle dazu kommt aus den USA. Im Verfahren Sony Computer Entertainment gegen Connectix entschied ein US-Berufungsgericht im Jahr 2000, dass das zwischenzeitliche Kopieren des PlayStation-BIOS beim Reverse Engineering in diesem konkreten Fall unter Fair Use fiel. Connectix entwickelte damit den PlayStation-Emulator Virtual Game Station.
Die Entscheidung ist wichtig, bedeutet aber nicht, dass jeder Emulator automatisch legal ist. Entscheidend war unter anderem, dass das fertige Produkt selbst kein rechtsverletzendes Material von Sony enthielt.
Ebenso falsch wäre die Faustregel, ein Emulator dürfe einfach “ein bisschen” Originalcode enthalten. Fair Use ist keine feste Prozentgrenze, sondern wird in den USA anhand mehrerer Faktoren bewertet.
Die Zusammenfassung des Falls beim U.S. Copyright Office zeigt deshalb vor allem eines: Emulator und kopiertes Konsolen-BIOS sind rechtlich nicht dasselbe.
Deutschland hat kein allgemeines Fair Use
Für Deutschland lässt sich das US-Urteil nicht einfach übernehmen. Das amerikanische Fair-Use-Prinzip existiert im deutschen Urheberrecht nicht in dieser Form.
Relevant sind stattdessen unter anderem die besonderen Regeln für Computerprogramme.
§ 69d UrhG erlaubt einem zur Nutzung berechtigten Anwender bestimmte Handlungen, die für die bestimmungsgemäße Benutzung eines Programms notwendig sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem eine Sicherungskopie zulässig.
§ 69e UrhG erlaubt unter engen Voraussetzungen auch Dekompilierung, wenn Informationen notwendig sind, um die Interoperabilität eines unabhängig entwickelten Programms herzustellen.
Das kann bei der Entwicklung eines Emulators eine Rolle spielen. Eine pauschale Aussage wie “Emulatoren sind in Deutschland immer legal” lässt sich daraus trotzdem nicht ableiten.
Für Nutzer ist ohnehin meist eine andere Frage wichtiger.
Das eigentliche Problem sind häufig die ROMs
Ein Emulator allein bringt wenig. Damit Super Mario, Pokémon oder Zelda auf dem PC starten, benötigt die Software die Daten des jeweiligen Spiels.
Bei älteren Konsolen werden diese Abbilder meist als ROM bezeichnet.
Genau hier wird aus einem technischen Thema schnell ein urheberrechtliches.
Der Kauf eines Moduls bedeutet nicht, dass damit automatisch das Recht erworben wurde, eine zusätzliche Kopie aus irgendeiner Quelle herunterzuladen. Auch in den USA gibt es mit Section 117 des Copyright Act zwar Möglichkeiten für bestimmte Sicherungs- und Nutzungskopien von Computerprogrammen. Diese Regeln sind jedoch deutlich enger, als die verbreitete Gleichung “Original vorhanden = ROM-Download erlaubt” vermuten lässt.
Für die Praxis ist deshalb eine einfache Trennung hilfreich:
Ein Emulator kann ohne mitgelieferte geschützte Software rechtlich unproblematisch sein. Eine aus dem Netz heruntergeladene Kopie eines kommerziellen Spiels ist eine davon getrennte Frage.
ROMs in Deutschland und die Privatkopie
In Deutschland kommt häufig ein weiteres Argument hinzu: die Privatkopie.
§ 53 UrhG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch. Eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage darf dafür allerdings nicht verwendet werden.
Bei Videospielen kommt noch ein weiterer Punkt hinzu. Spiele enthalten Computerprogramme, für die mit den §§ 69a ff. UrhG besondere Regelungen gelten.
Für Sicherungskopien eines Computerprogramms ist deshalb insbesondere § 69d relevant. Dort ist eine Sicherungskopie für einen zur Benutzung Berechtigten vorgesehen, wenn sie für die Sicherung der künftigen Benutzung erforderlich ist.
Das ist enger als die Vorstellung, jedes gekaufte Modul dürfe beliebig kopiert werden.
Vor allem folgt daraus nicht, dass der Besitz einer Pokémon-Cartridge automatisch den Download einer Pokémon-ROM von einer fremden Website erlaubt.
Darf ich meine eigene ROM dumpen?
Interessanter wird es, wenn die Datei tatsächlich vom eigenen Spielmodul stammt.
Technisch lässt sich beispielsweise eine Game-Boy-Cartridge mit entsprechender Hardware auslesen. Rechtlich sollte man daraus trotzdem keine pauschale Garantie ableiten.
Bei Computerprogrammen gelten die speziellen Vorschriften des Urheberrechts. Je nach System können außerdem technische Schutzmaßnahmen eine Rolle spielen. § 95a UrhG schützt wirksame technische Maßnahmen vor einer unerlaubten Umgehung.
Ein selbst erstellter Dump ist damit rechtlich deutlich anders zu bewerten als eine heruntergeladene Datei aus einer ROM-Sammlung. “Selbst gedumpt” bedeutet aber ebenfalls nicht automatisch “in jedem Fall erlaubt”.
Wer möglichst wenig rechtliche Unsicherheit möchte, hat noch eine andere Möglichkeit.
Frei veröffentlichte ROMs und Homebrew
Nicht jede ROM enthält ein kommerzielles Spiel von Nintendo, Sega oder Sony.
Es gibt eine aktive Homebrew-Szene, in der Entwickler neue Spiele für alte Konsolen programmieren. Werden solche ROMs vom Rechteinhaber ausdrücklich zum Download und zur Nutzung freigegeben, entfällt das typische Problem einer nicht autorisierten Spielekopie.
Entscheidend ist die jeweilige Lizenz.
Das macht Homebrew zu einer der unkompliziertesten Möglichkeiten, Retro-Gaming mit Emulatoren auszuprobieren, ohne zunächst die eigene Spielesammlung digitalisieren zu müssen.
Game-Boy-Spiele direkt vom Modul am PC spielen
Eine weitere interessante Lösung sind Cartridge-Reader.
Ein Beispiel ist der GB Operator von Epilogue. Das Gerät nimmt originale Game-Boy-, Game-Boy-Color- und Game-Boy-Advance-Module auf und verbindet sie mit Windows, macOS oder Linux.
Die dazugehörige Software kann Spiele über einen Emulator starten und Spielstände zwischen Modul und Computer übertragen. Auch andere Emulatoren lassen sich laut Hersteller verwenden.
Praktisch ist daran vor allem, dass die physische Spielesammlung weiterhin im Mittelpunkt steht. Statt zuerst im Internet nach einer passenden ROM zu suchen, steckt das eigene Modul im Lesegerät.
Ein Cartridge-Reader ist deshalb eine interessante Alternative für Retrospieler. Als pauschalen “legalen Emulator-Trick” sollte man ihn trotzdem nicht betrachten.
Sobald Spielinhalte dauerhaft als Datei gespeichert oder technische Schutzmechanismen umgangen werden, stellen sich wieder die entsprechenden urheberrechtlichen Fragen.
Cartridge-Reader haben Grenzen
Technisch lösen Cartridge-Reader ebenfalls nicht jedes Problem.
Gerade bei Pokémon werden ROM-Hacks, Randomizer und Nuzlocke-Varianten gerne auf veränderten Versionen der Originalspiele gespielt.
Bei einer klassischen Cartridge liegt das eigentliche Spiel jedoch in einem nicht einfach überschreibbaren ROM-Speicher. Der Spielstand befindet sich separat und lässt sich bei vielen Modulen lesen und schreiben.
Deshalb kann ein Gerät wie der GB Operator beispielsweise Spielstände sichern und wiederherstellen. Aus Pokémon Rot wird dadurch aber nicht plötzlich eine Randomizer-Version.
Für selbst entwickelte Spiele oder modifizierte Software werden stattdessen beschreibbare Flash-Cartridges verwendet. Der GB Operator unterstützt laut Hersteller ebenfalls solche wiederbeschreibbaren Module.
Damit verschiebt sich allerdings erneut die rechtliche Frage auf die verwendete Software und darauf, welche Daten verändert und verbreitet werden.
Die Game Boy Camera wird sogar zur Webcam
Bei meiner Recherche bin ich noch über eine Funktion gestolpert, die mit Emulation eigentlich nur am Rande zu tun hat.
Der GB Operator unterstützt auch die Game Boy Camera.
Epilogue ermöglicht damit nicht nur das Übertragen der alten Fotos auf den Computer. Zusammen mit der Playback-Software und beispielsweise OBS lässt sich die Game Boy Camera sogar als Webcam verwenden.
Die Bildqualität ist erwartungsgemäß weit von einer modernen Webcam entfernt. Genau das dürfte allerdings der Reiz daran sein.
Ein Zubehörteil von 1998 landet damit plötzlich in einem Videoanruf auf einem modernen Computer.
Fazit: Emulatoren und ROMs sind zwei verschiedene Fragen
Die wichtigste Erkenntnis ist überraschend unspektakulär: Die Frage “Sind Emulatoren legal?” ist eigentlich zu grob gestellt.
Ein Emulator, eine heruntergeladene ROM, eine selbst erstellte Kopie und ein Cartridge-Reader sind rechtlich unterschiedliche Dinge.
Aus US-Urteilen lässt sich ableiten, dass ein unabhängig entwickelter Emulator nicht allein deshalb rechtswidrig sein muss, weil er eine andere Plattform nachbildet. Diese Entscheidungen machen aber weder kopierten Originalcode noch Spiele-ROMs automatisch legal.
In Deutschland wird es bei den Spielen komplizierter. Die Privatkopie aus § 53 UrhG ist keine allgemeine Erlaubnis für ROM-Downloads. Für Computerprogramme gelten zusätzliche Sonderregeln und auch technische Schutzmaßnahmen können relevant werden.
Wer einfach alte Spiele spielen möchte, fährt deshalb am unkompliziertesten mit dem Originalgerät, offiziell angebotenen Neuveröffentlichungen oder ausdrücklich freigegebenen Homebrew-ROMs.
Cartridge-Reader wie der GB Operator sind technisch eine spannende Zwischenlösung. Sie verbinden die eigene physische Sammlung mit einem modernen Computer und bringen praktische Funktionen wie Save-Backups oder sogar die Game Boy Camera als Webcam mit.
Nur eines sollte man daraus nicht machen: die Behauptung, es gebe bei Emulatoren und ROMs eine einzige einfache Regel.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine technische und urheberrechtliche Einordnung und keine individuelle Rechtsberatung.
FAQ
Sind Emulatoren in Deutschland legal?
Ein generelles Verbot von Emulatoren gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem die Implementierung, verwendeter Fremdcode, Reverse Engineering und technische Schutzmaßnahmen.
Darf ich ROMs herunterladen, wenn ich das Originalspiel besitze?
Der Besitz des Originalspiels macht den Download einer ROM aus einer nicht autorisierten Quelle nicht automatisch erlaubt.
Darf ich meine eigenen Game-Boy-Spiele als ROM sichern?
Das lässt sich nicht pauschal bejahen. Für Computerprogramme gelten besondere Regeln für Sicherungskopien, zusätzlich können technische Schutzmaßnahmen relevant sein.


