FMA-Warnungen: 200 Websites auf Social-Media-Werbung geprüft
200 Websites aus FMA-Warnungen geprüft: Keine aktiven Social-Media-Anzeigen gefunden. Was der Nullfund bedeutet und warum die Domainliste nützlich ist
Dieser Artikel hat eine Lesedauer von 6 Minuten.

Nicht jede Datenanalyse führt zu einer Enthüllung. Ich habe rund 200 Websites aus Warnmeldungen der österreichischen Finanzmarktaufsicht auf aktive Social-Media-Werbung überprüft. Das Ergebnis: kein einziger Treffer.
Warum ich 200 Websites aus FMA-Warnungen untersucht habe
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht regelmäßig Investorenwarnungen zu Finanzdienstleistern, die bestimmte Dienstleistungen ohne die erforderliche Berechtigung anbieten.
Darunter befinden sich vermeintliche Trading-Plattformen, Investmentangebote und Anbieter von Kryptowährungsinvestments. Einige versprechen hohe Renditen oder versuchen, mit professionell gestalteten Websites Vertrauen aufzubauen.
Ein wichtiger Vertriebskanal für fragwürdige Finanzangebote ist Social Media. Über Werbeanzeigen auf Facebook, Instagram und anderen Plattformen lassen sich potenzielle Anleger gezielt ansprechen.
Die FMA warnt selbst vor solchen Methoden. Besonders häufig werden laut der Behörde gefälschte Identitäten, prominente Persönlichkeiten und vermeintlich exklusive Investmentmöglichkeiten eingesetzt, um Menschen zu Investitionen zu bewegen.
Mich hat deshalb eine relativ einfache Frage interessiert:
Schalten Websites, vor denen die Finanzmarktaufsicht bereits gewarnt hat, weiterhin bezahlte Werbung in sozialen Netzwerken?
Wenn das der Fall wäre, ließe sich untersuchen, wie bekannte problematische Finanzangebote trotz öffentlicher Warnungen weiterhin potenzielle Kunden erreichen.
Das Ergebnis – keine aktiven Social-Media-Anzeigen gefunden
Für meine Recherche habe ich rund 200 Websites zusammengetragen, die in veröffentlichten Warnmeldungen der FMA genannt werden.
Anschließend habe ich überprüft, ob sich zu diesen Adressen aktuell aktive Social-Media-Werbeanzeigen finden lassen.
Das Ergebnis war überraschend unspektakulär.
Bei keiner der rund 200 untersuchten Websites konnte ich im Rahmen meiner Überprüfung eine aktive Social-Media-Werbeanzeige nachweisen.
Aus journalistischer Sicht ist das zunächst ein Nullfund. Keine auffälligen Werbekampagnen, keine unmittelbar dokumentierbaren Verbindungen zu aktiven Anzeigen und damit auch keine Grundlage für die ursprünglich erhoffte weiterführende Untersuchung.
Persönlich finde ich dieses Ergebnis aber durchaus erfreulich. Zumindest bei den überprüften Adressen konnte ich keine Hinweise darauf entdecken, dass weiterhin Menschen über öffentlich auffindbare aktive Anzeigen auf diese Angebote aufmerksam gemacht werden.
Allerdings muss man das Ergebnis richtig einordnen.
Warum der Nullfund keine Entwarnung bedeutet
Nur weil ich keine aktiven Anzeigen gefunden habe, heißt das nicht, dass die Betreiber der betreffenden Websites ihre Aktivitäten vollständig eingestellt haben.
Dafür gibt es mehrere mögliche Erklärungen.
Erstens: Die ursprünglichen Werbekampagnen könnten bereits beendet worden sein.
Eine Website kann weiterhin existieren, obwohl ihre bezahlte Werbung längst eingestellt wurde. Ebenso ist denkbar, dass Kampagnen nach öffentlichen Warnungen oder Maßnahmen der Plattformbetreiber deaktiviert wurden.
Zweitens: Die Angebote könnten inzwischen unter anderen Domains erreichbar sein.
Gerade bei unseriösen Investmentplattformen ist die verwendete Internetadresse nicht zwangsläufig dauerhaft. Neue Domains können registriert und bestehende Websites unter anderen Adressen erneut veröffentlicht werden.
Ob dieselben Betreiber hinter mehreren solcher Adressen stehen, lässt sich allerdings nicht allein anhand ähnlicher Websites oder Geschäftsmodelle feststellen.
Drittens: Nicht jede Werbeanzeige ist öffentlich auffindbar.
Die verfügbaren Werbebibliotheken und Suchmöglichkeiten sozialer Netzwerke bilden nicht zwangsläufig sämtliche Werbeaktivitäten ab. Auch Weiterleitungen, abweichende Domainnamen oder andere Werbekanäle können eine Recherche erschweren.
Meine Untersuchung zeigt deshalb nur, dass ich für die überprüften Adressen zum Zeitpunkt der Recherche keine aktiven Anzeigen identifizieren konnte.
Sie beweist nicht, dass außerhalb dieses Untersuchungsrahmens keine Werbung stattfindet.
Die 200 Websites als Domain-Blocklist
Auch wenn die eigentliche Untersuchung keine aktiven Anzeigen zutage gefördert hat, bleibt ein verwertbarer Datensatz zurück.
Ich habe die gesammelten Webadressen deshalb öffentlich zugänglich gemacht.
Liste der rund 200 Websites aus FMA-Warnmeldungen auf Pastebin
Die Adressen stammen aus veröffentlichten Investorenwarnungen der österreichischen Finanzmarktaufsicht. Sie können beispielsweise als Ausgangspunkt für weitere Recherchen, technische Prüfungen oder die Erstellung einer Domain-Blocklist dienen.
Eine solche Blocklist könnte in DNS-Filtern, Netzwerkregeln oder anderen Sicherheitssystemen eingesetzt werden, um Zugriffe auf bestimmte Domains zu unterbinden.
Dabei ist allerdings Vorsicht angebracht.
Die Liste ist keine amtliche Sperrliste und keine Garantie dafür, dass jede enthaltene Domain aktuell noch für unerlaubte Finanzangebote verwendet wird. Domains können ihren Besitzer wechseln, ihren Inhalt verändern oder inzwischen vollständig inaktiv sein.
Wer die Adressen für eine technische Sperrliste übernehmen möchte, sollte deshalb zuvor ihren aktuellen Status überprüfen.
Außerdem gilt: Eine Domain-Blocklist schützt immer nur vor den darin enthaltenen Adressen. Werden neue Domains verwendet, müssen diese erst erkannt und ergänzt werden.
Die FMA kann inzwischen gezielter gegen Finanzwerbung vorgehen
Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Entwicklung aus dem September 2026.
Am 22. September teilte die FMA mit, dass sie von der KommAustria als sogenannter "Trusted Flagger" nach dem europäischen Digital Services Act zertifiziert wurde.
Damit kann die Behörde rechtswidrige Finanzangebote auf Online-Plattformen mit besonderer Priorität melden.
Plattformbetreiber müssen solche Meldungen vorrangig bearbeiten und zeitnah darüber entscheiden. Das betrifft unter anderem Fake-Broker, unerlaubte Krypto-Trading-Angebote und andere rechtswidrige Finanzdienstleistungen.
Die FMA kann entsprechende Inhalte allerdings nicht selbst löschen.
Weitere Informationen dazu finden sich in der offiziellen Mitteilung der Finanzmarktaufsicht.
Ob diese Maßnahmen bereits Auswirkungen auf die von mir überprüften Websites hatten, lässt sich aus meinen Daten nicht ableiten.
FMA-Warnliste – so lassen sich verdächtige Finanzangebote überprüfen
Wer im Internet auf eine unbekannte Trading-Plattform oder ein vermeintlich besonders lukratives Investmentangebot stößt, kann selbst einige grundlegende Prüfungen durchführen.
Ein sinnvoller Ausgangspunkt sind die öffentlichen Investorenwarnungen der FMA.
Dort veröffentlicht die österreichische Finanzmarktaufsicht Informationen zu Anbietern, die bestimmte erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Berechtigung anbieten.
Zusätzlich lässt sich über die Unternehmensdatenbank der FMA überprüfen, ob ein Unternehmen für die angebotenen Finanzdienstleistungen entsprechend zugelassen ist.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einer Warnung vor unerlaubten Finanzdienstleistungen und einem strafrechtlich nachgewiesenen Betrug. Beides ist nicht automatisch gleichzusetzen.
Umgekehrt bedeutet das Fehlen einer Warnmeldung nicht, dass ein Anbieter seriös ist.
Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Unternehmen, für die noch keine Warnung veröffentlicht wurde, problematische Angebote betreiben können.
Gerade bei Finanzwerbung mit außergewöhnlich hohen Renditeversprechen lohnt sich deshalb eine zusätzliche Überprüfung.
Nicht jede Recherche führt zu einer Enthüllung
Ich hätte aus dieser Untersuchung gerne mehr herausgeholt. Besonders interessant wäre es gewesen, aktive Werbekampagnen mit bereits veröffentlichten Investorenwarnungen in Verbindung zu bringen.
Daraus hätten sich weitere Fragen ergeben: Welche Werbekonten stehen hinter den Anzeigen? Welche Zielseiten werden verwendet? Und wie lange bleiben solche Kampagnen trotz öffentlicher Warnungen aktiv?
Für die von mir überprüften Domains konnte ich diese Fragen nicht weiterverfolgen, weil entsprechende Anzeigen fehlten.
Das gehört für mich allerdings zur datenbasierten Recherche dazu.
Nicht jede Hypothese bestätigt sich. Nicht jeder Datensatz liefert eine überraschende Erkenntnis. Und nicht jedes Ergebnis rechtfertigt eine große Geschichte.
Die gesammelten Adressen bleiben trotzdem öffentlich verfügbar. Sie können für weitere Untersuchungen nützlich sein, etwa um neu auftauchende Websites mit bekannten Angeboten zu vergleichen.
Meine Vermutung ist, dass zumindest ein Teil der ursprünglich aktiven Anbieter inzwischen andere Internetadressen verwendet. Belegen kann ich das mit dieser Untersuchung nicht.
Fest steht vorerst nur eines: Bei rund 200 überprüften Websites aus FMA-Warnungen habe ich keine aktive Social-Media-Werbung gefunden.
Und in diesem Fall ist mir ein solcher Nullfund deutlich lieber als der gegenteilige Befund.
FAQ
Was ist die FMA-Warnliste?
Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) veröffentlicht Investorenwarnungen zu Anbietern, die bestimmte Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Berechtigung anbieten. Die Warnungen sind kostenlos auf fma.gv.at abrufbar.
Wo finde ich die Liste mit den rund 200 überprüften Websites?
Die gesammelten Webadressen sind unter https://pastebin.com/fDJMWTKk öffentlich zugänglich. Sie können nach einer zusätzlichen Prüfung als Grundlage für eine Domain-Blocklist verwendet werden.
Bedeutet das Fehlen aktiver Anzeigen, dass die Anbieter nicht mehr werben?
Nein. Die Untersuchung ist eine Momentaufnahme. Werbung über andere Domains, nicht erfasste Plattformen oder inzwischen beendete Kampagnen lässt sich dadurch nicht ausschließen.


