Datensteuer in Frankreich: Was 5,5 Cent pro Gigabyte bedeuten
Frankreich diskutiert 5,5 Cent Datensteuer pro Gigabyte. Wer zahlen soll und was der Vorstoß für Downloads und Streaming bedeuten könnte
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Frankreich diskutiert eine Datensteuer von 5,5 Cent pro Gigabyte. Zahlen sollen Inhalteanbieter. Für Downloads und Streaming könnte das relevant werden, beschlossen ist die Einführung aber noch nicht.
Datensteuer in Frankreich: Was wurde beschlossen?
Die französische Nationalversammlung hat am 30. Oktober 2026 einen Änderungsantrag zum Haushalt 2027 angenommen. Der Vorschlag des sozialistischen Abgeordneten Laurent Lhardit erhielt elf Ja-Stimmen bei zehn Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. Vorgesehen ist eine Abgabe auf Daten, die Inhalteanbieter an Internetanschlüsse in Frankreich ausliefern. Abstimmung und Antrag
Stand 2. November 2026: Die Datensteuer ist noch nicht in Kraft. Die Zustimmung zu einem Haushaltsänderungsantrag bedeutet keine endgültige Einführung. Der Vorschlag kann im weiteren Verfahren verändert oder gestrichen werden. Einordnung zum Gesetzgebungsverfahren
Wer soll die 5,5 Cent pro Gigabyte zahlen?
Steuerpflichtig wären die Anbieter der ausgelieferten Inhalte. Internetprovider sollen die Datenmengen erfassen und an die Finanzverwaltung melden. Der Entwurf sieht eine konsolidierte, anonymisierte Erfassung vor. Inhalte und individuelle Ziele der Übertragungen sollen dabei nicht protokolliert werden.
Als Steuersatz nennt der Antrag 0,055 Euro pro Gigabyte. Er enthält außerdem eine Umsatzdeckelung mit Grenzen von 15 Prozent des französischen beziehungsweise zwei Prozent des weltweiten Umsatzes. Die Initiatoren erwarten Einnahmen von zehn Milliarden Euro. Das ist eine Prognose der Antragsteller. Offizieller Änderungsantrag I-1358
Für private Nutzer wäre damit keine direkte Abgabe pro heruntergeladenem Gigabyte vorgesehen. Ob Unternehmen zusätzliche Kosten über ihre Preise weitergeben würden, bleibt offen. Überblick zu möglichen Folgen
Was würde die Datensteuer für Spiele-Downloads bedeuten?
Gerade beim Gaming lässt sich die Größenordnung gut veranschaulichen. Aus dem vorgeschlagenen Satz ergeben sich vor einer möglichen Deckelung folgende Rechenbeispiele:
| Übertragene Datenmenge | Rechnerische Abgabe |
|---|---|
| 10 GB | 0,55 Euro |
| 50 GB | 2,75 Euro |
| 100 GB | 5,50 Euro |
| 200 GB | 11,00 Euro |
Diese Beträge wären keine automatisch fälligen Aufpreise im Spiele-Shop. Sie zeigen lediglich, welche Abgabe auf Anbieterseite rechnerisch entstehen würde. Wie stark sie ein Unternehmen tatsächlich belastet, hängt auch von der Umsatzdeckelung ab.
Das grundsätzliche Problem: Die Dateigröße sagt wenig darüber aus, wie viel ein Anbieter mit einem Download verdient. Ein kostenloses Programm kann ebenso Datenverkehr verursachen wie ein verkauftes Spiel.
Warum kostenlose Software ebenfalls Thema ist
ComputerBase berichtet über Kritik von VideoLAN, der Organisation hinter dem VLC-Mediaplayer. Sie beziffert eine mögliche Belastung auf rund eine Million Euro jährlich. Wie diese Schätzung zustande kommt, bleibt laut Bericht unklar. Die Zahl sollte deshalb als Einschätzung von VideoLAN gelesen werden. Bericht von ComputerBase
Für die Politik steckt darin eine praktische Abwägung: Datenvolumen ist messbar, bildet aber den wirtschaftlichen Wert einer Übertragung nur begrenzt ab. Eine Besteuerung nach Gigabyte benötigt deshalb nachvollziehbare Regeln für unterschiedliche Geschäftsmodelle.
Was sich für Internetnutzer vorerst ändert
Aus der bisherigen Abstimmung entsteht noch keine zusätzliche Gebühr auf der Internetrechnung. Auch höhere Streaming- oder Downloadpreise lassen sich daraus nicht verlässlich ableiten. Zunächst muss sich zeigen, ob die Datensteuer das Haushaltsverfahren übersteht. Aktueller Verfahrensstand
Entscheidend wäre anschließend die konkrete Umsetzung: Wer wird erfasst, wie werden Übertragungen zugeordnet und wie greift die Deckelung? Erst damit ließe sich beurteilen, welche Folgen der Vorschlag im Alltag tatsächlich hätte.
FAQ
Ist die Datensteuer in Frankreich bereits in Kraft?
Nein. Am 30. Oktober 2026 wurde ein Änderungsantrag zum Haushalt 2027 angenommen. Das ist noch kein endgültig verabschiedetes Gesetz.
Wer soll die französische Datensteuer bezahlen?
Zahlen sollen Anbieter, die Inhalte an französische Internetanschlüsse ausliefern. Private Internetnutzer wären nicht unmittelbar steuerpflichtig.
Was würde die Datensteuer bei einem Download kosten?
Bei 5,5 Cent pro Gigabyte ergeben 100 GB rechnerisch 5,50 Euro vor einer möglichen Umsatzdeckelung. Das wäre keine automatische Gebühr für Nutzer.


