Google: 403 Millionen Euro DSGVO-Strafe wegen Standortdaten

Google zahlt 403 Millionen Euro DSGVO-Strafe wegen Standortdaten. Was die DPC beanstandet und welche Einstellungen Nutzer prüfen sollten

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Google: 403 Millionen Euro DSGVO-Strafe wegen Standortdaten

Google muss wegen seiner früheren Verarbeitung von Standortdaten 403 Millionen Euro zahlen. Die irische Datenschutzbehörde beanstandet Rechtmäßigkeit, Transparenz und Speicherdauer.

Google muss 403 Millionen Euro DSGVO-Strafe zahlen

Die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission, kurz DPC, hat gegen Google eine Geldstrafe von insgesamt 403 Millionen Euro verhängt. Grund sind Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung beim Umgang mit Standortdaten.

Untersucht wurde die Verarbeitung von Standortdaten zwischen dem 25. Mai 2018 und dem 4. Februar 2020. Die Behörde hatte ihre Untersuchung bereits im Februar 2020 begonnen, nachdem Beschwerden mehrerer europäischer Verbraucherschutzorganisationen eingegangen waren.

Die Entscheidung betrifft damit Praktiken, die mehrere Jahre zurückliegen. Für Google bleibt sie dennoch relevant: Die DPC verlangt zusätzlich zur Geldstrafe, dass der Konzern die beanstandete Verarbeitung innerhalb von sechs Monaten vollständig mit der DSGVO in Einklang bringt.

Welche Google-Standortdaten betroffen waren

Die Untersuchung konzentrierte sich auf drei Funktionen, über die Google Standortinformationen verarbeitete:

  • Web- und App-Aktivitäten: Diese Kontoeinstellung kann Aktivitäten aus Google-Diensten speichern. Dazu gehören etwa Suchanfragen, aufgerufene Inhalte und abhängig von der Nutzung auch Standortinformationen.
  • Standortverlauf: Die Funktion speicherte Aufenthaltsorte und Bewegungen kompatibler Geräte und bildete daraus unter anderem die aus Google Maps bekannte persönliche Zeitachse. Heute bezeichnet Google diese Funktion als Timeline.
  • Standortgenauigkeit: Android kann neben GPS weitere Informationen verwenden, um den Standort eines Geräts genauer zu bestimmen. Diese Funktion steht auch Android-Nutzern ohne Google-Konto zur Verfügung.

Gerade diese Trennung ist wichtig. "Google Standortdaten" sind nicht eine einzelne Datenbank oder Einstellung. Standortinformationen können in unterschiedlichen Diensten und Aktivitätsbereichen entstehen.

Das spielt auch beim Thema Privacy eine praktische Rolle. Wer nur die Timeline deaktiviert, hat damit nicht automatisch jede andere Form gespeicherter Standortinformationen im Google-Konto abgeschaltet.

Was die Datenschutzbehörde Google vorwirft

Die DPC stellte mehrere unterschiedliche DSGVO-Verstöße fest.

Bei Web- und App-Aktivitäten sowie beim Standortverlauf beanstandete die Behörde die Rechtmäßigkeit und Fairness der Verarbeitung. Hinzu kamen Probleme bei der Speicherung der Daten. Standortinformationen seien teilweise länger aufbewahrt worden als erforderlich.

Bei der Funktion zur Standortgenauigkeit konnte Google nach Ansicht der Behörde nicht ausreichend nachweisen, dass die Verarbeitung den Anforderungen an Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz entsprach.

Transparenzprobleme stellte die DPC bei allen drei untersuchten Funktionen fest.

Das Problem besteht damit nicht allein darin, dass Google Standortdaten verarbeitet hat. Standortinformationen sind für viele Funktionen eines Smartphones notwendig. Entscheidend ist, unter welchen Bedingungen sie erhoben werden, wie verständlich Nutzer darüber informiert werden und wie lange die Daten gespeichert bleiben.

Warum Standortdaten besonders sensibel sind

Standortdaten können mehr verraten als die Position eines Smartphones zu einem bestimmten Zeitpunkt. Werden solche Daten über längere Zeit gesammelt und miteinander kombiniert, lassen sich daraus Bewegungsmuster und Interessen ableiten.

Auch die DPC weist darauf hin, dass Standortinformationen Hinweise auf private Lebensbereiche geben können. Nach Einschätzung der Behörde konnten Nutzer im untersuchten Zeitraum möglicherweise nicht erkennen, dass ihre Standortdaten beispielsweise für Werbung oder zur Ableitung von Interessen verwendet wurden.

Damit wird aus einer technischen Einstellung schnell eine grundsätzliche Frage für die digitale Gesellschaft: Nutzer müssen nachvollziehen können, welche Daten ein Dienst sammelt und für welchen Zweck sie verarbeitet werden.

Google verweist auf geänderte Datenschutz-Einstellungen

Google betont, dass sich die Entscheidung auf frühere Praktiken bezieht und die Verwaltung von Standortinformationen seit 2019 deutlich verändert worden sei.

Tatsächlich funktioniert die heutige Google Timeline anders als der frühere Standortverlauf. Die Timeline ist standardmäßig deaktiviert und muss vom Nutzer eingeschaltet werden. Ist sie aktiv, werden präzise Standortinformationen regelmäßig auf dem jeweiligen Gerät gespeichert.

Optional kann eine verschlüsselte Sicherung der Timeline auf Googles Servern angelegt werden.

Nutzer können außerdem festlegen, dass ältere Timeline-Daten automatisch gelöscht werden. Google bietet dafür derzeit Zeiträume von drei, 18 oder 36 Monaten an.

Das bedeutet allerdings nicht, dass mit dem Löschen der Timeline automatisch alle Standortinformationen aus einem Google-Konto verschwinden.

Google Standortdaten löschen: Diese Einstellungen sind relevant

Wer prüfen möchte, welche Standortdaten Google aktuell speichert, sollte sich nicht nur eine einzelne Einstellung ansehen.

Die Timeline lässt sich direkt in Google Maps verwalten. Über das Profilbild gelangt man zur persönlichen Timeline und anschließend zu deren Einstellungen. Dort können einzelne Aufenthalte, bestimmte Zeiträume oder die komplette Timeline gelöscht werden. Auch die automatische Löschung lässt sich dort konfigurieren.

Daneben sollten die Web- und App-Aktivitäten im Google-Konto geprüft werden. Google weist selbst darauf hin, dass dort weiterhin Standortinformationen gespeichert sein können, selbst wenn die Timeline deaktiviert oder gelöscht wurde. Dazu können beispielsweise aus einer ungefähren Geräteposition oder der IP-Adresse abgeleitete Ortsinformationen gehören.

Ein dritter Bereich ist Googles My Ad Center. Dort lässt sich einstellen, welche Aktivitäten und Informationen zur Personalisierung von Werbung verwendet werden. Dazu gehört auch die Option, ob Gebiete, in denen Google genutzt wurde, für personalisierte Anzeigen berücksichtigt werden dürfen.

Wer personalisierte Werbung deaktiviert, löscht damit allerdings nicht automatisch bereits gespeicherte Aktivitäten. Speicherung und Verwendung für Werbung sind getrennte Einstellungen.

Google baut seine Einstellungen rund um Aktivitäten und Suchdienste derzeit schrittweise um. Bezeichnungen und genaue Menüpfade können sich deshalb je nach Konto und Gerät unterscheiden.

Die Strafe betrifft alte Praktiken, die Frage bleibt aktuell

Die 403-Millionen-Euro-Strafe bezieht sich auf Googles Umgang mit Standortdaten zwischen 2018 und Anfang 2020. Sie bedeutet deshalb nicht, dass die DPC die heutigen Google-Einstellungen in derselben Form bewertet hat.

Der Fall zeigt aber ein weiterhin bestehendes Problem großer Plattformen: Für Nutzer ist nicht immer offensichtlich, an wie vielen unterschiedlichen Stellen ähnliche Daten verarbeitet werden.

Wer den Standortverlauf deaktiviert, kann weiterhin Standortinformationen über Web- und App-Aktivitäten speichern. Wer diese Speicherung einschränkt, hat damit wiederum nicht automatisch die Personalisierung von Werbung deaktiviert.

Datenschutz lässt sich deshalb bei Google nicht über einen einzelnen Schalter kontrollieren. Timeline, Aktivitätsverlauf und Werbeeinstellungen müssen getrennt betrachtet werden.

403 Millionen Euro sind nur ein Teil der Entscheidung

Die Geldstrafe ist der sichtbarste Teil des Verfahrens, aber nicht der einzige. Google muss nach Anordnung der DPC auch sicherstellen, dass die betroffene Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.

Für Nutzer ist die Entscheidung vor allem ein Anlass, die eigenen Einstellungen zu kontrollieren. Nicht weil Standortfunktionen grundsätzlich problematisch wären, sondern weil sie zu den persönlichsten Daten gehören, die ein Smartphone regelmäßig erzeugen kann.

Die wichtigste praktische Erkenntnis ist deshalb relativ unspektakulär: Wer wissen möchte, welche Standortdaten Google über ihn speichert oder verwendet, sollte Timeline, Web- und App-Aktivitäten und die Einstellungen für personalisierte Werbung getrennt prüfen.

FAQ

Warum muss Google 403 Millionen Euro Strafe zahlen?

Die irische Datenschutzbehörde DPC stellte mehrere DSGVO-Verstöße beim Umgang mit Standortdaten fest. Beanstandet wurden unter anderem Rechtmäßigkeit, Transparenz und Speicherdauer.

Welche Google-Dienste waren von der DSGVO-Entscheidung betroffen?

Die Untersuchung betraf Web- und App-Aktivitäten, den Standortverlauf beziehungsweise die heutige Timeline und die Android-Funktion zur Standortgenauigkeit.

Wie kann ich meine Google-Standortdaten löschen?

Timeline-Daten lassen sich in Google Maps verwalten und löschen. Zusätzlich sollten Nutzer Web- und App-Aktivitäten sowie die Einstellungen zur personalisierten Werbung separat prüfen.

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