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WKO-Grundumlage für EPU: 100-Euro-Deckel gefordert

Die WKO-Grundumlage für EPU soll auf 100 Euro sinken. Ein Antrag aus Salzburg sammelt noch bis 27. Oktober 2026 Unterschriften

Dieser Artikel hat eine Lesedauer von 2 Minuten.

WKO-Grundumlage für EPU: 100-Euro-Deckel gefordert

Die Wirtschaftskammer senkt ihre Kammerumlage 2. Doch Ein-Personen-Unternehmen profitieren davon nicht direkt. Ein Antrag aus Salzburg fordert deshalb einen österreichweiten Deckel von 100 Euro bei der Grundumlage. Unterschriften sind noch bis 27. Oktober möglich.

Warum die Senkung der Kammerumlage 2 EPU nicht hilft

Rund 61 Prozent aller Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sind laut WKO-Geschäftsbericht 2025 Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Sie beschäftigen keine Mitarbeiter und bilden damit einen wesentlichen Teil der österreichischen Arbeitswelt.

Die Wirtschaftskammer Salzburg hat für 2026 ihren Anteil an der Kammerumlage 2 von 0,24 auf 0,23 Prozent gesenkt. Weitere Senkungen sind vorgesehen.

Das Problem: Die Kammerumlage 2 (KU2) ist eine lohnsummenabhängige Abgabe. Wer keine Mitarbeiter beschäftigt, zahlt sie ohnehin nicht. Eine Senkung bringt diesen Unternehmern daher keine unmittelbare finanzielle Entlastung.

Anders sieht es bei der Grundumlage aus. Sie wird von den Fachorganisationen der Wirtschaftskammer eingehoben. Ihre Höhe variiert nach Branche und Fachgruppe. Wer mehrere Gewerbeberechtigungen besitzt, kann dadurch auch mehrfach zur Kasse gebeten werden.

Grundumlage für EPU auf 100 Euro begrenzen

Die Grüne Wirtschaft fordert deshalb eine österreichweite Deckelung der Grundumlage für Ein-Personen-Unternehmen.

Der entsprechende Antrag an das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg sieht drei zentrale Punkte vor:

  • Maximal 100 Euro Grundumlage pro EPU und Jahr.
  • Keine zusätzlichen Grundumlagen aufgrund mehrerer Gewerbeberechtigungen oder Betriebsstandorte.
  • Strukturreformen innerhalb der Wirtschaftskammer, um die Entlastung zu ermöglichen.

Die Wirtschaftskammer Salzburg soll sich in den zuständigen WKO-Gremien für diese Änderung einsetzen. Eine spätere Anpassung des Höchstbetrags an die Inflation bleibt laut Antrag möglich.

Die Forderung ist nicht neu. Bereits am 20. Oktober 2026 berichtete die Grüne Wirtschaft Tirol über einen vergleichbaren Antrag mit 200 Unterstützungen.

Antrag unterstützen – Frist endet am 27. Oktober 2026

Auch in Salzburg können Ein-Personen-Unternehmen die Forderung unterstützen.

Wichtig: Der Antrag muss bis spätestens Dienstag, 27. Oktober 2026, unterschrieben werden.

Wer sich beteiligen möchte, kann das offizielle Antragsformular direkt herunterladen, ausfüllen und unterschrieben per E-Mail einreichen.

Antrag zur Senkung der WKO-Grundumlage für EPU herunterladen (PDF)

Das Formular enthält Felder für den Namen, die Anschrift des Betriebsstandorts, die E-Mail-Adresse sowie Datum und Unterschrift.

E-Mail für die Einreichung:office-sbg@gruenewirtschaft.at

Damit die Unterstützung rechtzeitig berücksichtigt werden kann, sollte das unterschriebene Formular spätestens am 27. Oktober 2026 übermittelt werden.

Der vorgeschlagene 100-Euro-Deckel ist derzeit eine politische Forderung und noch keine beschlossene Änderung der WKO-Beiträge.

Eine Reform der Kammerfinanzierung sollte jedenfalls auch jene Unternehmer berücksichtigen, die ohne eigene Beschäftigte arbeiten und dennoch regelmäßig Mitgliedsbeiträge leisten.

FAQ

Wie hoch ist die WKO-Grundumlage für EPU?

Die Grundumlage ist nicht österreichweit einheitlich. Ihre Höhe hängt unter anderem von der zuständigen Fachorganisation ab. Bei mehreren Gewerbeberechtigungen können mehrere Grundumlagen anfallen.

Was fordert der Antrag zur WKO-Grundumlage?

Die Grundumlage soll für Ein-Personen-Unternehmen österreichweit auf maximal 100 Euro pro Jahr begrenzt werden, unabhängig von der Anzahl der Gewerbeberechtigungen und Betriebsstandorte.

Bis wann kann man den Antrag zur EPU-Grundumlage unterschreiben?

Der Antrag muss bis spätestens Dienstag, 27. Oktober 2026, unterschrieben werden. Das unterschriebene Formular kann an office-sbg@gruenewirtschaft.at übermittelt werden.

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